Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen des Vereins
Alte Brennerei Schwake e.V.
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Veranstaltungen im Kultur- und Kinobereich, die vom Verein Alte Brennerei Schwake e.V. (im Folgenden „Veranstalter“) veranstaltet werden. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Erwerber sowie Inhaber von Eintrittskarten und dem Veranstalter.
2. Erwerb von Eintrittskarten
2.1. für Kulturveranstaltungen
2.1.1 Online-Vorverkauf
Der Online-Vorverkauf von Eintrittskarten ist über die Website des Veranstalters möglich. Der Zahlungsbetrag für die bestellten Eintrittskarten ist sofort zur Zahlung fällig. Der Online-Erwerb von Eintrittskarten, ist bis kurz vor Veranstaltungsbeginn möglich, sofern noch online verfügbar. Es gelten die AGB des Veranstalters.
2.1.2 Stationärer Vorverkauf
Vor Ort können Karten im Vorverkauf bei Bücher, Tee und mehr in der Geiststraße 2 oder im Büro des Veranstalters während der jeweiligen Öffnungszeiten erworben werden. Ermäßigte Eintrittskarten können ausschließlich über das Büro des Veranstalters erworben werden.
2.1.3 Abendkasse
Sofern eine Veranstaltung nicht ausverkauft ist, können Restkarten an der Tages- oder Abendkasse erworben werden. Für Veranstaltungen ohne einheitlichen Preis kosten die Karten jeweils 3,00 € mehr.
2.2 für Kinovorstellungen
2.2.1 Online-Kauf
Der Online-Kauf von Eintrittskarten ist über die offizielle Website des Veranstalters möglich. Der Zahlungsbeleg für die Eintrittskarten, inklusive hierin enthaltener Gebühren, ist sofort zur Zahlung fällig. Der Online-Erwerb von Eintrittskarten ist bis kurz vor Filmbeginn möglich, sofern noch verfügbar. Es gelten die AGB der kinoheld GmbH. https://www.kinoheld.de/agb
2.2.2 Stationärer Verkauf
Vor Ort können Karten für jede bereits veröffentlichte Vorstellung an der Kinokasse erworben werden. Die Kinokasse ist jeweils 20 Minuten vor Vorstellungsbeginn geöffnet.
3. Reservierung von Eintrittskarten
Eine Reservierung von Eintrittskarten ist über die offizielle Website des Veranstalters möglich. Die Reservierung ist kostenlos. Reservierte Eintrittskarten müssen spätestens 20 Minuten vor Vorstellungsbeginn an der Kinokasse abgeholt werden. Nicht abgeholte, reservierte Karten gehen unverzüglich wieder in den Verkauf zurück.
4. Ermäßigungen
4.1 für Kulturveranstaltungen
Folgende Personen zahlen den ermäßigten Eintritt in Höhe von 50% des Ticketpreises. Die ermäßigten Eintrittskarten können ausschließlich über das Büro des Veranstalters gegen Vorlage eines Nachweises, der zum ermäßigten Eintritt berechtigt, erworben werden.
– Schüler/Studenten/Auszubildende bis 25 Jahre
– Bundesfreiwilligendienstleistende bis 25 Jahre
Eine Abweichung von der Regel für Ermäßigungen gilt für schwerbehinderte Personen mit dem Merkzeichen „B“ im Ausweis: Die schwerbehinderte Person zahlt den regulären Eintritt, die Begleitperson erhält freien Eintritt.
Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.
4.2 für Kinovorstellungen
Folgende Personen haben nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises einen Anspruch auf nachstehende Ermäßigungen vom regulären Eintrittspreis:
– Inhaber des „Glocke“-Coupons „Kinoteufel“ zahlen 0,50 € weniger
– Inhaber der Ehrenamtskarte zahlen 1,50 € weniger
– Inhaber des Familienpasses zahlen 1,50 € weniger.
Diese Ermäßigungsberechtigungen gelten nicht für ohnehin vergünstigte Vorstellungen.
Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.
5. Gutscheine
5.1. Gutscheine für Kulturveranstaltungen
Diese können im Büro des Veranstalters erworben werden.
5.2. Gutscheine für das Kino
Diese können im Büro des Veranstalters, an der Kinokasse oder beim Bürgerservice der Stadt Ennigerloh im Rathaus erworben werden. Online-Gutscheine können über die Website des Veranstalters im Bereich Kino erworben werden. Die so erworbenen Gutscheine können nur beim Online-Kauf von Kinokarten eingelöst werden.
6. Erstattung von Eintrittskarten
Umtausch oder Rückgabe von erworbenen Eintrittskarten ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für im Online-Vorverkauf erworbene Karten sowie für den Verlust von Eintrittskarten.
Fällt eine Veranstaltung aus, wird der komplette Kartenpreis durch den Veranstalter erstattet. Die Erstattung erfolgt in bar oder auf ein vom Besteller anzugebendes Konto. Ohne Vorlage der Eintrittskarten ist die Erstattung ausgeschlossen. Weitere Aufwendungen des Käufers sind ausgeschlossen.
7. Weiterverkauf von Eintrittskarten
Der private Weiterverkauf von Eintrittskarten ist gestattet, ein gewerbsmäßiger Weiterverkauf sowie der Weiterverkauf ermäßigter Eintrittskarten ist untersagt.
8. Sonstige Regelungen
Das Anfertigen jedweder Art von Bild- und Tonaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, ist untersagt. Dies gilt auch für die Benutzung von Mobiltelefonen oder sonstiger Geräte mit entsprechenden Funktionen zum Zweck der Bild- und Tonaufzeichnung.
Mobiltelefone und andere elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art sind im Zuschauerraum außer Betrieb zu halten. Im Interesse anderer Besucher bzw. des störungsfreien Verlaufes der Vorstellung ist der Veranstalter bei Zuwiderhandlungen berechtigt, die Herausgabe des Gerätes zu verlangen bzw. den Besucher zum Verlassen der Vorstellung aufzufordern.
Für Schäden, die von Besuchern der Veranstaltungen an Einrichtungsgegenständen, Geräten oder sonstigen Einrichtungen des Veranstaltungsortes verursacht werden, haftet der Verursacher.
Den Anweisungen des Veranstalterpersonals ist Folge zu leisten (Hausrecht). Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung einen sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung ohne Erstattung des Eintrittspreises auszusprechen.
Das Mitführen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen oder anderen Gegenständen, von denen unter Umständen ein Gefährdungspotential ausgehen könnte, ist untersagt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung ohne Erstattung des Eintrittspreises auszusprechen.
Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder anderweitig abhanden gekommene Gegenstände.
9. Schlussbestimmungen
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erkennen Sie die vorliegenden AGB als für sich verbindlich an. Die Einhaltung dieser Verpflichtung ist an dem jeweiligen Berechtigten bei Weitergabe der Karte sicherzustellen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
Ausschluss (Nichtbestehen) des Widerrufsrechts beim Ticketkauf
Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die Leistungserbringung vorsehen, ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Dem Kunden steht daher kein Widerrufsrecht für die Bestellung der angebotenen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen,
insbesondere Bestellungen von Tickets für Veranstaltungen, zu.
Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet den Kunden zur Abnahme und unverzüglichen Bezahlung der bestellten Tickets. Der Veranstalter hat das Recht, bis zum Vortag der Veranstaltung nicht bezahlte Tickets in den Verkauf zurückzugeben.
Stand: 22.05.2024