Ausschluss (Nichtbestehen) des Widerrufsrechts beim Ticketkauf
Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die Leistungserbringung vorsehen, ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Dem Kunden steht daher kein Widerrufsrecht für die Bestellung der angebotenen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen,
insbesondere Bestellungen von Tickets für Veranstaltungen, zu.
Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet den Kunden zur Abnahme und unverzüglichen Bezahlung der bestellten Tickets. Der Veranstalter hat das Recht, bis zum Vortag der Veranstaltung nicht bezahlte Tickets in den Verkauf zurückzugeben.
Stand: 22.05.2024